Über 20 Jahre Engagement gegen häusliche Gewalt – Ein Rückblick auf wichtige Meilensteine
In den letzten zwei Jahrzehnten und darüber hinaus wurden entscheidende Schritte unternommen, um Betroffene von häuslicher Gewalt zu schützen, Täterarbeit zu stärken und die Zusammenarbeit von Institutionen zu verbessern. Dieser Zeitstrahl zeigt, wie sich der Einsatz in Niedersachsen – und insbesondere in Osnabrück – entwickelt hat.
Jeder Meilenstein steht für das Engagement von Menschen, die hingeschaut, gehandelt und Veränderungen ermöglicht haben. Ihnen gilt unser besonderer Dank.
Gewalt wird nicht länger toleriert
Am 11. Dezember 2001 wurde das Gewaltschutzgesetz beschlossen – ein Meilenstein für den Schutz von Betroffenen.
„Wer schlägt, muss gehen!“
Das Gewaltschutzgesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Gewalt wird nicht länger als Privatsache behandelt – Betroffene erhalten endlich ein rechtliches Instrument zum Schutz.
Aufbau von Schutz- und Beratungsstrukturen
In Niedersachsen entstehen 29 Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS). Auch in Osnabrück wächst das Hilfenetzwerk.
Täterarbeit beginnt
Niedersachsen richtet spezialisierte Einrichtungen ein, um Täterverhalten nachhaltig zu verändern – auch in Osnabrück.
– 2025
Die Intervention wird weiterentwickelt
Die Interventionskette bei häuslicher Gewalt wird systematisch verbessert – mit mehr Koordination und niedrigschwelligen Angeboten.
Hochrisikofälle im Blick
In Stadt und Landkreis Osnabrück wird ein Hochrisikofallmanagement eingeführt – für noch besseren Schutz in besonders gefährlichen Situationen. Hieran beteiligen sich viele engagierte Fachkräfte und entwickeln das Modell stetig weiter.
Internationaler Maßstab: Die Istanbul-Konvention
Deutschland ratifiziert die Istanbul-Konvention – ein verbindliches Bekenntnis zu umfassendem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Verabschiedung des Gewalthilfegesetztes
Mit dem Gewalthilfegesetz entsteht erstmals ein bundesweiter, verbindlicher Anspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Das Gesetz stellt einen historischen Meilenstein dar, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam einzudämmen und Betroffenen überall im Land den Zugang zu unterstützenden Angeboten zu sichern. Ab dem 1. Januar 2032 haben Betroffene damit erstmals einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
Blick nach vorn
Vieles wurde erreicht – Hinter jeder Veränderung stehen Menschen und ohne ihr Engagement wäre dieser Weg nicht möglich gewesen.