Was macht die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS)?

Eine Mitarbeiterin kontaktiert das Opfer telefonisch und bietet Unterstützung an:

  • Sie können vertraulich über ihre Erlebnisse und Ihre Situation sprechen.

  • Sie können Unterstützung bekommen um ihre Sicherheit zu planen.

  • Sie bekommen Informationen über ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.

  • Sie können Unterstützung bekommen bei gerichtlichen Schritten (z.B. bei der Beantragung einer Schutzanordnung).

  • Es erfolgt ggfs. eine Weitervermittlung an andere Fachdienste (z.B. Frauenberatungsstelle).

Die BISS bietet eine Kurzzeitberatung, z.B. Krisenintervention, Beratung zum Gewaltschutzgesetz oder Sicherheitsplanung beim weiteren Zusammenleben mit dem Täter.

Die BISS ist auf weibliche Opfer spezialisiert, sie schreiben aber auch männliche Opfer an und zeigen ihnen Beratungsmöglichkeiten auf (Stiftung Opferhilfe).